Infolge der kriminellen Wirecard-Pleite fordern rund 50.000 Aktionäre des Konzerns im Rahmen des Insolvenzverfahrens circa 8,5 Milliarden Euro zurück. Hinzu kommen seitens weiterer Gläubiger Forderungen über 6,9 Milliarden Euro. Da sich die Insolvenzmasse auf etwa 650 Millionen Euro beläuft, können die Geschädigten nicht viel Kompensation erwarten. Auf anderem Wege versuchte es deshalb eine Anlegerin, deren 140 Wirecard-Aktien damals praktisch über Nacht ihren Wert verloren: Sie verklagte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf Schadensersatz, da diese ihren Pflichten nicht nachgekommen sei.
In der Tat steht die Wirecard-Affäre nicht für eine Sternstunde der Finanzaufsicht. Hinweisen auf Bilanzmanipulation wurde nicht konsequent nachgegangen. Kritische Stimmen wurden sogar aktiv unterdrückt, etwa mit einer Strafanzeige gegen einen Journalisten wegen angeblicher Marktmanipulation. Zudem verbot die BaFin Leerverkäufe für Wirecard-Aktien.
Wie zuvor das Landgericht Krefeld konnte nun jedoch auch das Oberlandesgericht Düsseldorf keine schuldhafte Amtspflichtverletzung erkennen. Zudem sei das BaFin-Vorgehen nicht ursächlich für die Pleite und damit für den Aktienwertverlust gewesen. Die Klage wurde deshalb abgewiesen. Als letztes Mittel steht der Klägerin noch eine Zulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof offen.
Mit der Frühstart-Rente möchte die Bundesregierung die Bürger ab 2026 dazu bewegen, früher als bisher üblich in die kapitalgedeckte Altersvorsorge einzusteigen. Nach den aktuellen Plänen sollen 6- bis 17-Jährige, die eine Bildungseinrichtung in Deutschland besuchen, monatlich einen staatlichen Zuschuss von 10 Euro für ein eigenes (privatwirtschaftlich organisiertes) Altersvorsorgedepot erhalten. Ziel ist, die Jungbürger auch zu eigenen Einzahlungen zu motivieren, um ausgiebig vom Zinseszinseffekt profitieren zu können.
Wie das in Euro und Cent aussehen kann, illustriert nun ein online abrufbarer Frühstart-Rechner, den die deutschen Versicherer kostenlos bereitstellen. Er modelliert die Wertentwicklung eines Vorsorgeguthabens und die letztliche Rentenhöhe unter verschiedenen Annahmen, etwa bei bestimmten Zuzahlungen und bei einer Überführung in eine private Altersvorsorge nach dem 18. Geburtstag. Der Zinseszinseffekt wird für unterschiedliche Szenarien anschaulich gemacht und verdeutlicht: Es ist nie zu früh, um mit Altersvorsorge zu beginnen.
2023 knackte die Summe der Schadenzahlungen, die deutsche Kfz-Versicherer infolge von Wildunfällen leisteten, erstmals die Milliardenmarke. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft nun mitteilt, hat sich der unselige Trend auch 2024 fortgesetzt: 1,133 Milliarden Euro standen zu Buche, 48 Millionen mehr als im Vorjahr – und in etwa das Doppelte wie 2014.
„Die Kosten für Wildunfälle steigen seit Jahren rasant an, inzwischen zahlen die Versicherer im Schnitt rund drei Millionen Euro pro Tag. Im Vergleich zum Vorjahr stieg 2024 die durchschnittliche Schadenhöhe nach einem Wildunfall von 3.850 auf 4.100 Euro“, führt die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach aus. Der Kostenanstieg geht mithin vor allem auf die galoppierenden Ersatzteil- und Werkstattpreise zurück – während die Zahl der Wildunfälle seit Jahren stagniert und 2024 sogar gegenüber dem Vorjahr um rund 6.000 auf circa 276.000 sank.
In den letzten drei Monaten des Jahres ist das statistische Risiko eines Wildunfalls überdurchschnittlich, wenn auch nicht so hoch wie im April und Mai. Autofahrer sollten daher, auch wegen der sich verschlechternden Sichtverhältnisse, besonders achtsam unterwegs sein.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Onlinekriminellen, die
sich mit den Namen bekannter Finanzinstitute das Vertrauen ihrer Opfer erschleichen. In
jüngerer Zeit gäben sich die Betrüger besonders häufig als Mitarbeiter der Fondsgesellschaft
Union Investment („Peter Müller, Senior Investment Analyst“) aus. Aber auch die Namen anderer
seriöser Marktteilnehmer, darunter große Onlinebroker oder auch Maklerpools, würden
missbraucht.
Die Masche baut darauf, zunächst in „exklusiven“ Gruppen in WhatsApp oder anderen Social
Media scheinbar uneigennützig Expertenwissen zu teilen. Sobald eine Vertrauensbasis
entstanden ist, wird ein „Geheimtipp“ vorgestellt, mit dem sich in kurzer Zeit traumhafte
Renditen erzielen lassen sollen. Die Investition erfolgt bevorzugt über Apps oder Plattformen,
die von den Kriminellen selbst betrieben werden.
Der Rest folgt einem bekannten Drehbuch, das auch bei anderen Onlinebetrugsmethoden
Anwendung findet: Auf die ersten, meist noch zaghaften Investments hin werden tatsächlich die
versprochenen Gewinne ausgezahlt bzw. gutgeschrieben. Wenn dann die Hemmungen fallen und
die Opfer große Beträge überweisen, sind die Betrüger mitsamt Beute schnell über alle Berge.
Unfallversicherungs-Rating: bessere, aber unübersichtliche Tarife
Enrico Rohr | Keine Kommentare25.09.2025
Die auf Versicherungen spezialisierte Ratingagentur Franke und Bornberg hat sich auch in
diesem Jahr das Angebot an privaten Unfallpolicen angeschaut. 486 Tarife von 93 Versicherern
wurden eingehend geprüft und verglichen – was zunehmend zur Mammutaufgabe werde, wie
Agentur-Geschäftsführer Michael Franke hervorhob. Denn es gebe immer mehr verschiedene
Formulierungen für gleiche oder ähnliche Tatbestände, auch die Tarifstrukturen würden stets
vielfältiger. „Dieser Flickenteppich macht die Analyse von Unfalltarifen extrem aufwendig und
zeitintensiv – sogar für unsere versierten Analysten“, so Franke. Die für einen Marktvergleich
nötige Transparenz und Übersichtlichkeit herzustellen werde mithin schwieriger.
Das eigentliche Ratingergebnis indes fällt erfreulich aus: Knapp 12 Prozent der geprüften Tarife
erhielten die Spitzennote „hervorragend“, 2 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Auch der Anteil
der „sehr guten“ Tarife wuchs leicht auf 26 Prozent an.
Laut Franke und Bornberg fangen leistungsstarke Unfalltarife mit einer Versicherungssumme
von 100.000 Euro und 500 Prozent Progression preislich bei etwa 120 Euro Jahresbeitrag an
(Annahme: 30-jährige Büroangestellte). Wer einen körperlich strapaziösen Beruf ausübt, müsse
mit 200 bis 400 Euro pro Jahr rechnen.
Jeder Anleger und jede Anlegerin muss sich gemäß der persönlichen Vorlieben für eine
grundlegende Aufteilung des Investmentportfolios entscheiden. So wird häufig ein bestimmter
Anteil für Aktien(fonds) vorgesehen, einer für Anleihen, einer für Sachwertanlagen, einer für Gold
etc. Eine Herausforderung im Portfoliomanagement liegt nun darin, dass sich die Assetklassen
nicht im Gleichschritt bewegen. Performen beispielsweise Aktien über längere Zeit deutlich
stärker als Anleihen, dann steigt ihr Anteil im Portfolio – womit sich die Risikoexposition
verändert. Um den eigentlich angestrebten Mix wiederherzustellen, wird ein sogenanntes
Rebalancing fällig. Im Beispiel müssten also entweder Aktien bzw. Fondsanteile verkauft
und/oder andere Assets zugekauft werden. Doch ist das sinnvoll?
Matthias Horn hat am Lehrstuhl für Finanzwirtschaft der Universität Bamberg zu
Anlagestrategien deutscher Privatanleger geforscht und dabei eine klare Meinung zu solchen
Umschichtungen gewonnen: „Aus meiner Sicht ist Rebalancing nur für die wenigsten
Privatanleger sinnvoll“, sagte er dem „Spiegel“. Denn die Risikoneigung sei nicht statisch. Habe
man etwa mit Aktien satte Gewinne gemacht, sei ein Rücksetzer leichter zu verkraften. Mit
einem Verkauf würde man zudem weiteres Wertsteigerungspotenzial liegen lassen. Hinzu
kommen die Kosten des Rebalancings, denn die Transaktionen kosten in der Regel Gebühren,
obendrauf kann Kapitalertragsteuer kommen. Unterm Strich, so hätten modellhafte Rechnungen
gezeigt, zahlen sich solche Umschichtungen daher nicht aus.
Schadensbilanz-Lücke zwischen Verbrennern und E-Autos schließt sich
Enrico Rohr | Keine Kommentare12.09.2025
Noch im vergangenen Jahr sorgte eine Analyse des Gesamtverbands der Deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV) für Aufsehen, der zufolge die Vollkaskoschäden von E-Autos
2020–2022 im Schnitt um knapp ein Viertel kostspieliger als die von Verbrennerfahrzeugen
waren. Dem gegenüber stand eine um 15 bis 20 Prozent geringere Schadenhäufigkeit der
Elektromobile. Neueste Zahlen des GDV belegen nun, dass die Unterschiede in beiden
Kategorien kleiner werden.
So lag die durchschnittliche Schadenhöhe bei E-Autos im Zeitraum 2021–2023 nur noch um ein
knappes Fünftel über derjenigen von Verbrennern. Die Zahl der E-Auto-Vollkaskofälle
unterschritt die Verbrenner-Vergleichszahl um 10 bis 15 Prozent.
„Je mehr Elektroautos auf der Straße unterwegs sind, desto weniger unterscheiden sich ihre
Schadenbilanzen von vergleichbaren Autos mit Verbrennungsmotoren“, ordnet die
stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach die jüngsten Ergebnisse ein.
„Elektroautos kommen zunehmend im Alltag an: Eine breitere Modellpalette erreicht einen
größeren Kundenkreis, zudem haben Werkstätten, Abschleppunternehmen, Feuerwehren und
Gutachter inzwischen mehr Erfahrungen mit beschädigten Elektroautos. Mit dieser neuen
Normalität verringern sich aktuell auch die anfänglich beobachteten Besonderheiten in den
Schadenbilanzen.
Jeder dritte Selbstständige sorgt nicht ausreichend fürs Alter vor
Enrico Rohr | Keine Kommentare04.09.2025
Das ifo Institut befragte im Juni knapp 900 Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer nach
ihrer Altersversorgung. Dabei traten erneut bedenkliche Defizite zutage: 32 Prozent der
Umfrageteilnehmer attestieren sich selbst eine unzureichende Ruhestandsvorsorge. Weitere 22
Prozent geben sich unsicher bezüglich ihrer Perspektiven. Lediglich 46 Prozent sehen sich gut
gerüstet für den letzten Lebensabschnitt. Für den Kapitalaufbau sind Wertpapiere,
Investmentfonds und Sachwertanlagen wie Immobilien bei den Befragten am beliebtesten,
gefolgt von versicherungsbasierten Vorsorgeprodukten.
Selbstständige bilden in Sachen Altersvorsorge seit jeher eine „Problemgruppe“. Eine gesetzliche
Verpflichtung, etwas fürs Alter zurückzulegen, gibt es für sie nicht – wird aber in regelmäßigen
Abständen in Berlin diskutiert. Auch im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung findet
sie sich, allerdings in entschärfter Form: Zur Altersvorsorge verpflichtet werden sollen nur jene,
die neu in die Selbstständigkeit starten.
Frauen und Männer unterscheiden sich nach wie vor deutlich in ihrem Umgang mit Finanzen und Vorsorge. Laut der aktuellen Umfrage eines großen Vergleichsportals sieht sich rund jeder
zweite Mann gut für zukünftige finanzielle Eventualitäten gewappnet, während dies nur jede dritte Frau so empfindet. Analog dazu geben zwei Drittel der Männer an, ihr Finanzverhalten systematisch zu planen, aber lediglich 55 Prozent der Frauen. Die Geschlechterunterschiede fallen in jüngeren Altersgruppen größer aus als bei Befragten, die sich in der zweiten Lebenshälfte befinden. Das dürfte mit der großen Unsicherheit junger Frauen zusammenhängen: In Finanzfragen fühlen sich nur 38 Prozent von ihnen versiert, aber 65 Prozent ihrer männlichen Altersgenossen.
Wie wichtig eine gute Finanzplanung gerade für Frauen ist, unterstreichen neue Zahlen, die der Versicherer-Gesamtverband und Prognos zum Gender Pension Gap erhoben haben – also zur Kluft zwischen den Renten, die Frauen und Männer im Durchschnitt erhalten: Im Bundesdurchschnitt lag die Rente der Männer 2023 mit 936 Euro ganze 52 Prozent über jener der Frauen (491 Euro). In Westdeutschland betrug die Spanne sogar 66 Prozent.
Versicherer-Post kann bald im Onlinebanking empfangen werden
Enrico Rohr | Keine Kommentare26.08.2025
Nicht nur die jüngeren Generationen erwarten heutzutage eine weitgehend digitale
Kommunikation, auch im Austausch mit Versicherungsgesellschaften. Wie aber können die häufig
sensiblen Informationen auf die Empfängergeräte gebracht werden? Messengerdienste wie
WhatsApp haben ebenso wie E-Mails im Hinblick auf Datenschutz und Zuverlässigkeit eklatante
Nachteile. Um sie zu umgehen, tüftelt die Versicherungsbranche in Kooperation mit mehreren
Banken an einer innovativen Lösung: DICOMPAY (digital communication payment) soll es
ermöglichen, Versicherungsdokumente wie Zahlungsanforderungen direkt im Onlinebanking
bereitzustellen – also dort, wo ohnehin die Finanzen verwaltet werden.
Bereits Ende 2023 wurde eine Prototyp-Lösung aufgesetzt, um praktische Erfahrungen zu
sammeln. Seither wird das System weiterentwickelt. Ein Veröffentlichungstermin steht noch
nicht fest, zunächst sollen weitere Funktionen implementiert und getestet sowie mehr
Bankenpartner ins Boot geholt werden. DICOMPAY soll die Kommunikation und
Zahlungsvorgänge nicht nur komfortabler und schneller machen, sondern auch Papier und
Versandkosten einsparen.
