Die neue Bundesregierung hat sich einige Vorhaben in den Koalitionsvertrag geschrieben, die von der Versicherungswirtschaft unterstützt werden. Ganz oben auf der Agenda: die Stärkung der Altersvorsorge. Konkret will die schwarz-rote Koalition die Reform bzw. Abschaffung der Riester-Rente, schon von der Vorgängerregierung versprochen, endlich umsetzen. Schulpflichtige Kinder sollen ab 2026 ein Vorsorgedepot erhalten, in das der Staat monatlich zehn Euro einzahlt (Frühstart-Rente). Auch die zweite Säule der Altersvorsorge wird bedacht: Die betriebliche Altersversorgung soll weiteren Schub erhalten, insbesondere im Niedriglohnbereich. Und wer sich selbstständig macht, wird zukünftig Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung, sofern keine gleichwertige Absicherung nachgewiesen wird.
Daneben soll der Schutz vor Elementarschäden zwingender Bestandteil einer Wohngebäudepolice werden. Auch bei allgemeineren Koalitionszielen wie Digitalisierung, Bürokratieabbau oder Investitionsförderung sehen die Versicherer positive Ansätze. Es komme nun darauf an, „dass drängende Themen zügig angegangen und dabei im Sinne von Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand umgesetzt werden“, mahnt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Entscheidend wird sein, wie die Vorhaben konkretisiert werden.“
OLG-Urteil: Meldefristen gelten auch ohne Hinweis auf Rechtsfolgen
Enrico Rohr | Keine Kommentare29.04.2025
In der privaten Unfallversicherung sind Meldefristen üblich, innerhalb derer ein Geschädigter seine Invalidität feststellen lassen und dem Versicherer mitteilen muss. Meist hat er dazu 15 Monate nach dem Unfall Zeit, manche Verträge lassen auch bis zu 24 Monate zu. Wird die gesetzte Frist versäumt, erlischt der Anspruch auf Versicherungsleistungen – auch wenn der Versicherer nicht explizit auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Das wurde nun vom Oberlandesgericht Braunschweig bestätigt (Aktenzeichen 11 U 11/23), nachdem das dortige Landesgericht zuvor anders entschieden hatte.
Geklagt hatte ein Mann, der von einer Leiter gestürzt war und sich dabei eine Wirbelsäulenfraktur mit folgender 20-prozentiger Invalidität zugezogen hatte. Obwohl sein Versicherer ihn auf die 21-monatige Meldefrist aufmerksam machte, meldete der Mann den Schadenfall verspätet. Vor Gericht berief er sich darauf, nicht über die mögliche Rechtsfolge einer Leistungsverweigerung hingewiesen worden zu sein. Die OLG-Richter befanden hingegen, die Formulierung „Der Anspruch auf Invaliditätsleistung muss innerhalb von 21 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und bei uns geltend gemacht werden“ vermittle eindeutig genug, dass bei Nichteinhaltung der Frist negative Konsequenzen drohen.
In Immobilienkreditverträgen wird in der Regel für den Fall, dass das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt wird, eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart. Sie dient der Bank als eine Art Schadensersatz für entgangene Zinsen. Damit sie auch rechtskräftig ist, müssen die vertraglichen Regelungen dazu allerdings bestimmte Bedingungen erfüllen, wie der Bundesgerichtshof kürzlich abschließend urteilte (Aktenzeichen XI ZR 75/23).
Die Richter gaben dem Kläger recht, der aufgrund unzureichender Informationen über die Entschädigungsberechnung knapp 16.000 Euro von seiner Bank zurückverlangt hatte. Kernpunkte des Urteils: Die Berechnungsmethodik für Vorfälligkeitsentschädigungen muss klar, verständlich und nachvollziehbar im Darlehensvertrag stehen; ist das nicht der Fall, hat die Entschädigung keine Rechtsgrundlage und muss dem Darlehensnehmer zurückerstattet werden. Ein Blick in den Vertrag kann sich mithin lohnen, wenn man einen Kredit vorzeitig tilgen möchte. Bei Bedarf unterstützt die Beraterin oder der Berater des Vertrauens bei der Interpretation.
Im April und Mai ist das Risiko für Autofahrer, mit einem Wildtier zu kollidieren, gegenüber den restlichen Monaten deutlich erhöht. Der Versicherer-Gesamtverband GDV rät daher zu besonderer Vorsicht und stetiger Bremsbereitschaft, vor allem in Wäldern und an Feldrändern. Sehe man ein Wildtier auf der Straße, solle man abbremsen, abblenden und hupen – Fernlicht dagegen empfehle sich nicht, auch nicht als „Lichthupe“, da geblendete Tiere zum Erstarren neigen. Falls man nicht mehr vor dem Tier zum Stehen kommen kann, seien Ausweichmanöver nur unter günstigen Umständen eine gute Wahl. „Die Kollision mit einem anderen Auto oder einem Baum ist in der Regel gefährlicher als der Zusammenprall mit einem Wildtier“, warnt die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach.
Ist es zu einem Wildunfall gekommen, sollten folgende Schritte beherzigt werden: Unfallstelle sichern, Polizei alarmieren, Tier möglichst nicht anfassen, Fotos zur Dokumentation machen, Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen, Versicherung benachrichtigen. Die Schäden am eigenen Fahrzeug werden in der Regel von der (Teil-)Kaskoversicherung übernommen, der Schutz bezieht sich jedoch vielfach nur auf bestimmte Tierarten wie Haarwild.
Die Zahl tatsächlicher und selbst ernannter Finanzexperten in den sozialen Medien ist
unüberschaubar. Viele von ihnen bieten kostenpflichtige Coachings an, in denen ihre Follower
das entscheidende Know-how für ein finanziell sorgenfreies Leben erhalten sollen. Qualitativ
überzeugen diese Lehrgänge jedoch nicht immer – gerade gemessen an ihrem oftmals happigen
Preis.
Wer einen entsprechenden Laufzeitvertrag abgeschlossen hat und sich über den Tisch gezogen
fühlt, kann jedoch auf einen glimpflichen Exit hoffen: Das Landgericht München gab kürzlich
einer Frau recht, die nach der Auflösung eines Finanzcoachings-Vertrages verlangt hatte. Sie gab
an, der vermeintliche Experte habe sie geradezu überrumpelt. Wie viele andere verfügt er über
keine Zulassung nach Paragraf 12 Fernunterrichtsschutzgesetz– damit sind seine Verträge
grundsätzlich anfechtbar. Und das gelte auch in diesem Fall, befanden die Münchner Richter. Das
vom Coachinganbieter vorgebrachte Argument, die damals arbeitslose Frau habe ja in die
Selbstständigkeit starten wollen und daher nicht als Privatperson, sondern als Unternehmerin
gehandelt, wurde verworfen.
Rund 2,4 Milliarden Euro verlangen ehemalige Investoren der insolventen Signa-Gruppe von
deren Gründer René Benko zurück. Der hat nach Meinung der österreichischen Wirtschafts- und
Korruptionsstaatsanwaltschaft nicht nur ein gigantisches „Geldkarussell“ betrieben, mit dem er
umworbenen Kapitalgebern vorgaukelte, selbst mit hohen Summen in die jeweiligen
Immobilienprojekte eingestiegen zu sein – während er in Wirklichkeit nur die Gelder anderer
Investoren trickreich umleitete. Überdies soll der Kurzzeit-Tycoon illegal Vermögen für sich und
seine Familie abgezweigt haben. Die schwelgt nämlich nach wie vor offen im Luxus, während
Benko im letzten Jahr ein Monatseinkommen von 3.700 Euro zu Protokoll gegeben hat.
Nun wurde der ehemalige „Wunderwuzzi“ in seiner schlossartigen Innsbrucker Villa wegen
Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr festgenommen und in Untersuchungshaft gebracht.
Verfahren gegen ihn laufen auch in Deutschland und Italien. Die Vorwürfe reichen von
betrügerischem Bankrott über Betrug bis hin zu Untreue. Hoffnung gibt es immerhin für
Hamburg, wo das abgebrochene Signa-Projekt „Elbtower“ seit gut einem Jahr als 100-MeterRohbau die HafenCity überschattet: Die Verhandlungen mit einem neuen Investor scheinen kurz
vor dem Abschluss zu stehen.
142 Anfragen und Beschwerden trugen Fondsanleger in den ersten drei Quartalen dieses Jahres
bei der Ombudsstelle des Fondsverbands BVI vor, ein Anstieg von 37 Prozent gegenüber dem
Vorjahreszeitraum. Rund die Hälfte betraf offene Immobilienfonds, die in den letzten Jahren
vermehrt unter Druck geraten sind. Den zweitgrößten thematischen Block machten mit etwa
einem Viertel die Kostenklauseln von Riester-Verträgen aus. Hier dürfte der Klärungsbedarf im
Wesentlichen auf ein verbraucherfreundliches BGH-Urteil von Ende 2023 zurückgehen.
Die Ombudsstelle schlichtet seit 2011 bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Verbrauchern
und BVI-Mitgliedsunternehmen, im Fokus stehen geschlossene und offene Fonds,
Altersvorsorgeverträge auf Fondsbasis und das Depotgeschäft. Bis zu einem Streitwert von
10.000 Euro kann der Fondsombudsmann, der vom Bundesamt für Justiz als private
Verbraucherschlichtungsstelle anerkannt wird, bindende Schiedssprüche festsetzen. Der BVI
bildet nach eigenen Angaben gemessen am verwalteten Vermögen mehr als 95 Prozent des
deutschen Fondsmarktes ab.
Führungskräfte werden von ihren Unternehmen oder deren Insolvenzverwaltern immer häufiger
für Fehlentscheidungen und Versäumnisse haftbar gemacht. Ablesen lässt sich das an der Zahl
der Managerhaftpflicht-Versicherungsfälle, die der Branchenverband GDV erfasst hat. 2023
mussten die D&O-Versicherer (D&O für „Directors & Officers“) circa 2.200 Fälle regulieren, ein
Plus von 7 Prozent zum Vorjahr. Die durchschnittliche Schadenssumme betrug knapp 100.000
Euro, womit insgesamt 216 Millionen Euro ausgezahlt wurden, 9 Prozent mehr als 2022. Damit
setzt sich ein langjähriger Trend fort: 2019 belief sich der D&O-Gesamtschaden noch auf 132
Millionen Euro.
Als Hauptgründe für diese Entwicklung gelten gestiegene gesetzliche Anforderungen und die
maue Konjunkturentwicklung. Da sich aktuell kein Aufschwung abzeichnet und die Zahl der
Unternehmensinsolvenzen im ersten Halbjahr bereits um 25 Prozent angeschwollen ist, gehen
die Versicherer von einer weiteren Zunahme der Schadenersatzforderungen gegen Manager aus.
Als Sonderform der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung springt eine D&O-Police ein,
wenn versicherte Mitglieder eines Leitungs- oder Aufsichtsorgans wegen Pflichtverletzungen in
Regress genommen werden.
Über die ausufernde Bürokratie hierzulande wird seit vielen Jahren geklagt, Abhilfe verspricht
nahezu jeder Politiker. Die jüngste große Maßnahme zum Bürokratieabbau könnte nun jedoch
für den Fiskus kostspielige Folgen haben. Im Zuge des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes,
dem der Bundesrat noch zustimmen muss, werden die Aufbewahrungspflichten für steuerlich
relevante Belege verkürzt. Dadurch sollen Unternehmen und Verwaltung fast eine Milliarde Euro
pro Jahr einsparen.
Fachleute wie die ehemalige Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker von der Organisation
Finanzwende befürchten jedoch, dass Cum-ex- und Cum-cum-Täter künftig legal Beweise
vernichten könnten. Mit sogenannten Cum-ex- und Cum-cum-Geschäften haben
Nadelstreifenkriminelle den Staat um schätzungsweise 45 Milliarden Euro betrogen. Nicht mal
ein Zehntel davon konnte bisher zurückgeholt werden. Ob es viel mehr wird, kann mit dem
neuen Gesetz zunehmend als fraglich gelten. Immerhin wird es von Wirtschaftsvertretern als
(kleiner) Schritt in die richtige Richtung begrüßt.
Um fast 50 Prozent stiegen die Leistungsausgaben der deutschen Cyberversicherer 2023. Die
ausgezahlten 180 Millionen Euro entsprechen in etwa den Beitragseinnahmen. Circa 4.000
Hackerangriffe wurden erfasst, ein Plus von 19 Prozent gegenüber 2022.
„Die IT-Bedrohungslage in Deutschland hat sich noch einmal verschärft“, warnt der
Hauptgeschäftsführer des Versicherer-Gesamtverbands GDV, Jörg Asmussen. Wirksame
Prävention werde immer wichtiger, bei mehr und mehr Versicherern auch als Voraussetzung für
den Abschluss einer Cyberversicherung.
Eine aktuelle forsa-Umfrage belegt jedoch nach wie vor eklatante Sicherheitsmängel in
deutschen mittelständischen Unternehmen. Nicht einmal jedes dritte wird demnach den
gängigen Basisanforderungen gerecht. „Ohne funktionierende IT geht in den meisten
Unternehmen mittlerweile nichts mehr. Entsprechend ihrer Bedeutung sollten auch die ITSysteme geschützt werden“, appelliert Asmussen. Eine Cyberpolice schütze zwar im Ernstfall,
doch dessen Abwehr müsse im Vordergrund stehen.