Nach der langen Zinsflaute wurde der Höchstrechnungszins, also der maximal mögliche Garantiezins, zum Jahresbeginn endlich wieder einmal angehoben. 1,0 Prozent beträgt er nun – was nicht beeindruckend klingt, jedoch spürbare Folgen für die Versicherten hat. In einer
Analyse hat der Versicherer-Gesamtverband (GDV) nun die Auswirkungen der Zinserhöhung quantifiziert.
Sowohl für Kunden der Berufsunfähigkeits- und der Risikolebensversicherung als auch für privat Rentenversicherte gibt es gute Nachrichten: „Die Garantieleistungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung steigen um bis zu 9 Prozent und in der Risikolebensversicherung um bis zu 6 Prozent“, berichtet Moritz Schumann, stellvertretender GDV-Hauptgeschäftsführer. In der Rentenversicherung gibt es einen im Mittel 12-prozentigen Zuschlag bei den Rentenfaktoren, wie die Modellrechnungen des GDV zeigen. Der Rentenfaktor legt fest, wie viel Monatsrente Versicherte lebenslang pro 10.000 Euro Kapital erhalten. Daneben wirkt sich das zuletzt höhere allgemeine Zinsniveau auch günstig auf die Überschussbeteiligungen aus.
Seit dem 01. März müssen Kleinfahrzeuge wie Mofas, Mopeds und E-Scooter über ein grünes Versicherungskennzeichen verfügen. Erhältlich ist es direkt beim Kfz-Versicherer des Vertrauens. Wer noch mit einem blauen unterwegs ist, riskiert nicht nur eine Strafe, sondern steht bei einem Unfall auch ohne Versicherungsschutz da. Das kann inklusive möglicher Folgekosten wie Schadensersatz unangenehm teuer werden.
Wie sinnvoll der gesetzlich vorgeschriebene Schutz ist, zeigt die Statistik: Über 21.000 Haftpflichtschäden wurden 2023 verzeichnet, sie summierten sich auf knapp 100 Millionen Euro. Der durchschnittliche Schaden pro Fall erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 15 Prozent auf über 4.600 Euro. Auch eine Kaskoversicherung mit Diebstahlschutz kann sich lohnen: E-Scooter etwa werden prozentual viel häufiger gestohlen als Pkw, nämlich zuletzt 277 von 10.000 (Pkw: 4 von 10.000).
Neben den genannten Zweirädern gilt die Versicherungspflicht auch für E-Bikes, die schneller als 25 Stundenkilometer fahren können, für motorisierte Rollstühle, für Quads und Trikes, die maximal 45 Stundenkilometer erreichen, sowie für einige alte Mopeds aus DDR-Produktion.
Kfz-Versicherer müssen überzogene Mietwagenkosten nicht komplett übernehmen
Enrico Rohr | Keine Kommentare18.02.2025
Generell hat ein schuldlos Unfallbeteiligter, dessen Auto zur Reparatur in die Werkstatt muss,
Anspruch auf die Erstattung von Mietwagenkosten durch die Versicherung des
Unfallverursachers. Wie das Amtsgericht Hamburg-Barmbek kürzlich urteilte (Aktenzeichen 816
C 111/24), sollten diese Kosten aber in einem vernünftigen Rahmen bleiben – andernfalls darf
der Versicherer die Erstattungsleistung kürzen.
Geklagt hatte ein Unfallopfer, das 3.500 Euro für einen Interims-Mietwagen gefordert, jedoch
nur 2.200 Euro erhalten hatte. Der gegnerische Versicherer begründete die Kürzung mit einem
unverhältnismäßig hohen Tagessatz. Dem schloss sich das Gericht an und wies die Klage ab, da
das Gebot der Schadenminderung für alle Beteiligten gelte – somit sei auch bei der
Mietwagenauswahl und -buchung auf Wirtschaftlichkeit zu achten.
Anders verhält es sich bei der Wahl der Werkstatt: Unfallgeschädigte müssen prinzipiell keinen
Angebotsvergleich für die Reparatur ihres Autos vornehmen, es gilt das sogenannte
Werkstattrisiko für den gegnerischen Versicherer.
Vor allem infolge der Hochwasser im Mai und Juni lag die Summe der Schäden durch Sturm,
Hagel und Überschwemmung 2024 erneut über der Fünf-Milliarden-Marke. Wie der VersichererGesamtverband GDV mitteilte, sank die Gesamtzahl gegenüber 2023 zwar um rund 100
Millionen auf 5,5 Milliarden Euro. Eine besorgniserregende Tendenz zeigt sich aber bei den
Elementarschäden wie Überschwemmungen, die nach 300 Millionen und 1,0 Milliarde in den
beiden Vorjahren nunmehr auf 2,5 Milliarden Euro gestiegen sind. Davon gehen circa zwei
Milliarden auf das Juni-Hochwasser zurück, das vor allem in Bayern und Baden-Württemberg
wütete. Gegen die wachsende Überschwemmungsgefahr ist nur etwa jedes zweite Gebäude in
Deutschland mit einem Elementarschutz versichert.
Unterdurchschnittlich fiel dagegen der Naturgefahren-bedingte Schaden in der Kfz-Versicherung
aus: Mit rund einer Milliarde Euro lag er etwa eine Viertelmilliarde unter dem Schnitt der
Vorjahre. Das dürfte sich indes nicht in den Beiträgen bemerkbar machen, denn an anderen
Fronten ringen die Kfz-Versicherer mit immensen Kostensteigerungen.
Gute Nachrichten für Kunden mit klassischen Lebens- und Rentenpolicen: Gemäß vorläufigen
Auswertungen des Fachmagazins procontra hat rund jeder zweite deutsche Lebensversicherer
seine Überschussbeteiligung für 2025 erhöht. Nur ein Anbieter wird seine laufende Verzinsung
(um einen halben Prozentpunkt) absenken. In der Spitze erhalten die Kunden nun 3,35 Prozent
Zinsen, am unteren Ende sind es 1,75 Prozent. Grundlage der Analyse sind die
Überschussdeklarationen von 42 Versicherern, darunter die meisten Branchenschwergewichte.
Die jeweils geltende laufende Verzinsung kann der Standmitteilung entnommen werden, die
Lebensversicherungskunden jährlich erhalten. Das Plus wird dem Vertragsguthaben
unwiderruflich gutgeschrieben und trägt fortan zum Zinseszinseffekt bei. Am Ende der
Vertragslaufzeit kommt noch eine Schlussüberschussbeteiligung hinzu. Die Höhe der
Überschüsse hängt im Wesentlichen vom Erfolg des Versicherers am Kapitalmarkt und vom
allgemeinen Zinsniveau ab, aber auch bei Kosteneinsparungen oder Risikoüberschüssen können
die Versicherten profitieren.
Wer einen Kredit, etwa für eine Immobilienfinanzierung, erhalten will, muss eine gute Bonität
vorweisen können. Das Urteil der Auskunftei Schufa spielt dabei eine wesentliche Rolle. Banken
holen es standardmäßig ebenso ein wie Mobilfunkanbieter oder Energieversorger vor einem
Vertragsschluss. Wie der Schufa-Score für eine Person genau zustande kommt, ist
Betriebsgeheimnis. Klar ist aber: Negativeinträge wegen nicht bezahlter Rechnungen führen zu
Abzügen.
Seit Jahresanfang überschattet ein solcher Fehltritt die Kreditwürdigkeit nicht mehr so lange
wie zuvor. Statt 36 Monaten wird ein einmaliger Zahlungsverzug nur noch 18 Monate lange
gespeichert, solange der geschuldete Betrag innerhalb von 100 Tagen nach einer Mahnung, die
der Schufa bekannt ist, beglichen wird. Zudem dürfen in den 18 Monaten keine weiteren
Negativmeldungen eingehen. „Die Neuregelung der Speicherfristen bietet Vorteile für beide
Seiten: Sie bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern, die rasch ihre versäumte Zahlung
nachholen, die Chance, schneller ihre Bonität zu verbessern. Davon profitieren auch
Unternehmen, die so schneller an ihr Geld kommen“, kommentiert die SchufaVorstandvorsitzende Tanja Birkholz.
Die schwache Konjunktur in Deutschland schlägt sich in steigenden Schadenssummen bei
Warenkredit- und Kautionsversicherungen nieder. Zahlungsausfälle von rund einer Milliarde Euro
erwarten die Versicherer laut einer Hochrechnung für 2024, ein Plus von circa 25 Prozent
gegenüber dem Vorjahr. Noch 2021 betrug der Gesamtschaden lediglich rund 500 Millionen
Euro. Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen dürfte nach Einschätzung der Kreditversicherer
2024 ebenfalls um etwa ein Viertel auf nunmehr rund 22.500 gestiegen sein. Mit einer
Trendumkehr sei im neuen Jahr nicht zu rechnen, vielmehr gehen die Versicherer von einer
weiteren Zunahme der Insolvenzen um 5 bis 10 Prozent aus.
Entgegen der Konjunkturentwicklung ist das Volumen der versicherten Ausfallrisiken 2024 um
1,5 Prozent gewachsen: 505 Milliarden Euro waren in der Warenkreditversicherung abgedeckt,
97 Milliarden Euro in der Kautionsversicherung. Langfristig warnen die Anbieter jedoch vor einer
beschleunigten Deindustrialisierung Deutschlands.
Die europäische Versicherungsaufsicht EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions
Authority) untersucht regelmäßig, wie gut die Versicherungsgesellschaften finanziell für
denkbare Extremszenarien gerüstet sind. Die Simulationen unterstellen starke
Vermögensverluste infolge hoher Zinsen, abschmierender Immobilienwerte und gestiegener
Volatilität. Im Vergleich zu den Stresstests, die im Rahmen der europäischen Solvency-IIRichtlinie durchgeführt werden, geht die EIOPA noch einen großen Schritt weiter: Der getestete
Härtefall hat eine Eintrittswahrscheinlichkeit von unter 0,03 Prozent und tritt damit statistisch
weniger als einmal in drei Jahrtausenden ein. Bei den Solvency-II-Prüfungen dagegen werden
Szenarien simuliert, zu denen es theoretisch alle 200 Jahre kommt.
Trotz dieser hohen Messlatte haben alle 48 teilnehmenden europäischen Versicherungsgruppen,
darunter sieben aus Deutschland, den EIOPA-Stresstest bestanden. Ihre durchschnittliche
Solvenzquote liegt mit 140 Prozent weit über dem Schwellenwert von 100 Prozent.
Deutschlandweit sorgen eingefrorene Wasserleitungen im Schnitt für versicherte Schäden von
rund 130 Millionen Euro pro Jahr, wie der Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilt. Der Betrag verteilt sich auf etwa 26.000 Schadensfälle.
Viele von ihnen ließen sich mit einfachen Präventionsmaßnahmen vermeiden.
Zentral ist vor allem eine ausreichende Beheizung der Räume, auch wenn diese kaum genutzt
werden. Die Frostschutzeinstellung – standardmäßig mit einem Sternchen markiert – reicht
dafür in aller Regel nicht aus, da sie nur den Heizkörper selbst vor Frostschäden bewahrt,
entlegenere Rohre hingegen nicht. Sollen Räume unbeheizt bleiben, empfiehlt es sich, dort
befindliche Rohre zu entleeren. Das Gleiche gilt für Leitungen außerhalb des Gebäudes. Zudem
sollte mit einer effektiven Fenster- und Türenisolierung auch im Keller verhindert werden, dass
kalte Zugluft eindringt. Frei in unbeheizten Räumen verlaufende Wasserrohre werden ebenfalls
mit einer Isolierung vor dem Einfrieren geschützt.
Mit diesen Vorsichtsmaßnahmen lässt sich das Risiko eines Wasserschadens deutlich reduzieren.
Ein Restrisiko indes bleibt immer. Hausbesitzer sollten sich auch aus diesem Grund mit einer
Wohngebäudeversicherung gegen mitunter sehr kostspielige Wasserschäden wappnen.
Rund 95 Millionen Euro mussten die Versicherer hierzulande 2023 für Schäden infolge von
Geldautomatensprengungen aufwenden. Lediglich 20 Millionen davon entfallen auf den Ersatz
des gestohlenen Bargeldes, den Löwenanteil machen Gebäude-, Technik- und weitere
Kollateralschäden der Explosionen aus. 461 Mal schlugen die meist professionell organisierten
Täter zu, an das Geld gelangten sie in 276 Fällen.
Die Zahlen liegen zwar unterhalb derer aus dem Vorjahr (496 Fälle mit 110 Millionen Euro
Gesamtschaden), als erstmals systematisch eine Gesamtauswertung vorgenommen wurde.
Dennoch sind sie nach einhelliger Meinung aller beteiligten Stellen zu hoch, weshalb die
Versicherer „Richtlinien zur Sicherung von Geldautomaten“ zum kostenlosen Download anbieten.
Die Präventionshilfe gehört zu den Maßnahmen, die der „Runde Tisch Geldautomatensprengung“
ins Leben gerufen hat. Dieser von Bundesinnenministerin Nancy Faeser 2022 begründeten
Initiative gehören neben der Versicherungswirtschaft die Polizei und die Kreditwirtschaft an.