Der Versicherer-Gesamtverband GDV hat untersucht, welche Reparaturkosten für E-Autos im
Vergleich mit ihren Verbrenner-Pendants anfallen. Fazit: Zwar werden in der
Vollkaskoversicherung bei Stromern bis zu 20 Prozent weniger Schäden registriert; auf der
anderen Seite jedoch sind die Schäden im Schnitt um bis zu ein Viertel kostspieliger als bei den
benzin- und dieselbetriebenen Schwestermodellen.
„Werkstätten, Abschleppunternehmen, Feuerwehren und Gutachter brauchen mehr
Unterstützung beim Umgang mit schwer beschädigten Elektroautos“, fordert GDVHauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Zudem müsse die Schadensprävention schon beim Design
der Batterien stärker berücksichtigt und die Schadensdiagnose vereinfacht werden. „Nach
Unfällen werden die Antriebsbatterien häufig komplett ausgetauscht. Zudem werden die Autos
sehr lange in Quarantäne gelagert oder sogar in Löschcontainern im Wasser versenkt, was zum
Totalschaden führt“, moniert Asmussen. Es müssten präzise Standards und Anleitungen etabliert
werden, um ein professionelles und wirtschaftliches Vorgehen nach einem E-Auto-Unfall
sicherzustellen.
EU-Finanzmarktaufsicht legt Namensregeln für nachhaltige Fonds vor
Enrico Rohr | Keine Kommentare20.08.2024
Immer mehr Anleger interessieren sich nicht nur für die Rendite und Sicherheit ihrer
Investitionen, sondern auch für deren ethische Dimension. Dementsprechend wimmelt es auf
dem Fondsmarkt von Produkten, deren Namen verkaufsfördernde Zusätze wie „nachhaltig“, „ESG“,
„Umwelt“, „sozial“ oder „Klima“ enthalten. Es hat sich indes herumgesprochen, dass nicht all diese
Fonds gleichermaßen ihren hehren Zielen bzw. Versprechen gerecht werden.
Um die Anleger vor irreführenden Bezeichnungen (Greenwashing) zu schützen, hat die
Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA nun Anforderungen für die
Verwendung nachhaltigkeitsbezogener Begriffe definiert. Kernkriterium ist eine Schwelle von 80
Prozent: Nur wenn der Anteil der nachhaltigen Fondsinvestments mindestens diesen Wert
erreicht, dürfen einschlägige Namenszusätze verwendet werden. Was als nachhaltig gelten kann,
definiert wiederum die EU-Offenlegungsverordnung (SFDR), die jedoch aktuell überarbeitet wird.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat angekündigt, die neuen ESMA-Kriterien
eins zu eins anzuwenden.
Weit über eine Million Leitungswasserschäden werden pro Jahr in Deutschland verzeichnet.
Allein die versicherten Fälle ziehen Kosten von rund vier Milliarden Euro nach sich, nicht
bezifferbar ist der nervliche „Kollateralschaden“.
Über die richtige Vorgehensweise zur schnellen Wasserschaden-Sanierung lässt sich oftmals
trefflich diskutieren. Einen Rahmen dafür und eine Orientierungshilfe für Betroffene bieten die
„Richtlinien zur Wasserschaden-Sanierung“, die kürzlich grundlegend überarbeitet wurden. Der
aktuelle Entwurf, der auch den Nachhaltigkeitsaspekt mit in den Fokus nimmt, kann bereits
online eingesehen werden. Er widmet sich dem Normalfall eines Leitungswasserschadens,
komplexere Szenarien bleiben außen vor. Von Erstmaßnahmen über die Kommunikation mit dem
Versicherer sowie der Feststellung und Behebung der Schadenursache bis hin zur
Wiederherstellung und Instandsetzung erhalten Interessierte auf 20 Seiten einen komprimierten
Überblick, wer wann was wie tun sollte. Bis zum 20. September läuft noch das
Konsultationsverfahren, in dem Änderungsvorschläge eingesandt werden können.
DORA verpflichtet Finanzunternehmen zu hoher IT-Sicherheit
Enrico Rohr | Keine Kommentare13.08.2024
Cyberkriminalität bedroht auch und gerade den Finanzsektor, denn die dort verwalteten Daten
sind in weiten Teilen sehr wertvoll und sensibel. Einen verbindlichen Standard für den effektiven
Schutz dieses Datenschatzes gibt es bisher nicht. Anfang nächsten Jahres jedoch soll sich das
ändern: Im Januar tritt die Verordnung zur digitalen operationalen Resilienz (DORA) EU-weit in
Kraft. Sie soll die Finanz-IT-Sicherheit auf eine neue Stufe heben und die Unternehmen auch im
Falle eines schwerwiegenden Cybervorfalls funktionsfähig halten. Einbezogen werden neben
fast sämtlichen Finanzunternehmen auch Dienstleister wie Rechenzentren und Cloud-Betreiber,
die mit der Finanzindustrie kooperieren.
Im Wesentlichen schreibt DORA zur Steigerung der Resilienz ein umfassendes
Risikomanagement und strenge Meldepflichten vor. Dazu gehören etwa eine Strategie für ITSicherheit, neue Verantwortlichkeiten und konkrete Pläne für das Vorgehen bei Problemen.
Anspruchsvoll für die Finanzunternehmen wird vor allem das vorgesehene Monitoring von
Drittanbieterrisiken, für die sie am Ende mit geradestehen müssen. Gravierende Vorkommnisse
müssen der Aufsichtsbehörde künftig innerhalb von 24 Stunden mitgeteilt werden.
Gut drei Jahre nach der katastrophalen Sturzflut, die vor allem das nördliche Rheinland-Pfalz
und das südliche Nordrhein-Westfalen heimgesucht hat, sind nunmehr über 90 Prozent der
Schadenssumme von den Versicherern an die Geschädigten gezahlt worden. Konkret wurden
circa 7,5 Milliarden Euro an mehr als 200.000 Versicherte überwiesen, gut eine weitere Milliarde
wurde für die noch ausstehenden Arbeiten zurückgestellt. Die Schadenabwicklung dieser bislang
folgenschwersten Naturkatastrophe in Deutschland, bei der über 180 Menschen ihr Leben
verloren, ist damit grundsätzlich abgeschlossen.
Für 2021 eingetretene Schäden durch Naturgefahren mussten die Versicherer insgesamt 15,9
Milliarden Euro aufwenden, da neben der Ahrtal-Sturzflut weitere Überschwemmungen und
zerstörerische Stürme auftraten – so schadenträchtig war bisher kein anderes Jahr. Da
Extremwetterrisiken zunehmen, fordert die Versicherungswirtschaft verstärkte Maßnahmen zur
Prävention und zur Klimafolgenanpassung. Auch die unzureichende Abdeckung mit
Elementargefahrenschutz bleibt ein Thema zwischen Versicherern und Politik – nur gut die
Hälfte der deutschen Hausbesitzer hat eine entsprechende Police abgeschlossen.
Betriebsrenten-Reformvorschlag findet bei Versicherern Zustimmung
Enrico Rohr | Keine Kommentare31.07.2024
Die von der Bundesregierung geplante Novelle des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG)
wird von der Versicherungswirtschaft begrüßt. Deren Gesamtverband GDV sieht gute Chancen,
dass die Änderungen der betrieblichen Altersversorgung einen weiteren Schub geben.
Insbesondere die Lockerung der Voraussetzungen für die Geringverdiener-Förderung und die
avisierte Opt-out-Regelung werden positiv bewertet.
Konkret ist vorgesehen, die Förderung für Geringverdiener zu erhöhen und an die
Lohnentwicklung zu koppeln. So verlieren die Bezugsberechtigten ihren Anspruch bei einer
Lohnerhöhung im Rahmen der allgemeinen Steigerungsraten nicht. „Das macht die
Betriebsrente gerade für diejenigen attraktiver, die sie am nötigsten brauchen“, bewertet GDVHauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Die Opt-out-Regelung hätte zur Folge, dass Arbeitnehmer
automatisch in eine im Unternehmen installierte Betriebsrente einbezogen werden, wenn sie
nicht widersprechen. Kritisch sehen die Versicherer, dass hinsichtlich Garantien nicht mehr
Flexibilität geschaffen werden soll, wie sie heute schon bei den sogenannten
Sozialpartnerschaften herrscht.
Anleihen erleben infolge der hohen Leitzinsen ein Revival, setzen jedoch häufig hohe
Mindestzeichnungssummen voraus. Für Privatanleger bieten daher insbesondere Rentenfonds
einen Zugang zu einem diversifizierten Anleihekorb. Immer häufiger werden dabei Fonds mit
fester Laufzeit gewählt, die nur Anleihen mit einem ähnlichen Fälligkeitsdatum versammeln,
beispielsweise in einem, drei oder fünf Jahren. Als Zinsen werden den Investoren während der
Laufzeit die Kupons ausgezahlt, bevor jene am Ende ihr Kapital zurückerhalten. Nachdem 2023
laut Morningstar unterm Strich bereits rund 60 Milliarden Euro in solche Laufzeitfonds gesteckt
wurden, investierten die Anleger im ersten Quartal 2024 weitere 13 Milliarden Euro.
So risikolos, wie sie hin und wieder in der Vermarktung vor allem durch Banken dargestellt
werden, sind Laufzeitfonds indes nicht. Zwar korrelieren sie kaum mit dem Auf und Ab an den
Börsen und stellen eine konkrete Rendite in Aussicht. Doch in der Regel bündeln sie
Unternehmensanleihen und bergen deshalb ein entsprechendes Kreditrisiko.
Versicherungsbedingungen müssen juristisch möglichst präzise gefasst sein, was ihrer
Verständlichkeit für Laien ebenso wenig zuträglich ist wie dem Lesegenuss. Für Menschen mit
geringen Deutschkenntnissen oder mit Lern- oder Leseschwierigkeiten bilden oftmals schon
Versicherungsproduktbroschüren eine unüberwindbare Hürde.
Da Versicherungen jedoch prinzipiell für alle Menschen relevant und wichtig sind, hat der
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in seinem Verbraucherportal „Die
Versicherer“ eine neue Sektion ausschließlich in der sogenannten Leichten Sprache gestaltet.
Sowohl in Textform als auch in Audiostreams werden dort gängige Versicherungsarten mit
einfachen Worten in kurzen Sätzen erklärt.
„Mit den neuen Texten in Leichter Sprache möchten wir Barrieren abbauen und möglichst allen
Menschen den Zugang zur häufig komplexen Versicherungswelt erleichtern“, beschreibt GDVHauptgeschäftsführer Jörg Asmussen die Intention hinter dem neuen Angebot, das unter
www.dieversicherer.de/leichte-sprache zu finden ist.
Nachdem die Europäische Zentralbank (EZB) die lang ersehnte Wende vollzogen und den
Leitzins erstmals seit 2019 wieder gesenkt hat, geben sich Marktbeobachter verhalten
hinsichtlich der makroökonomischen Bedeutung. Große Euphorie an den Märkten trat nicht ein,
da diese die Zinssenkung „bereits eingepreist“ hatten, wie etwa ifo-Präsident Clemens Fuest
erklärte. Seine Erwartung: „Dass weitere Zinssenkungen bald folgen können, ist angesichts
deutlich steigender Löhne und verschobener Zinssenkungen in den USA eher fraglich.“
Auch der Versicherer-Gesamtverband GDV geht von einem zähen Abstieg vom Zinsgipfel aus: „Er
muss und wird länger dauern als der Weg bergauf, denn die Inflation geht nur langsam zurück.
Preise für Dienstleistungen und vor allem die jüngsten Lohnentwicklungen bremsen den
Inflationsrückgang spürbar aus. Vor weiteren Zinsschritten sind daher klare Daten nötig, die
zeigen, dass der Preisdruck sich verlässlich und dauerhaft abschwächt.“
Kurzfristig sollten Anleger daher nicht auf merkliche konjunkturelle Impulse durch die
Zinspolitik setzen. Die sicherheitsorientierten unter ihnen können sich immerhin noch längere
Zeit über ein Zinsniveau freuen, das festverzinsliche Assets vergleichsweise attraktiv macht.
Versicherer rechnen mit Hochwasserschäden von 2 Milliarden Euro
Enrico Rohr | Keine Kommentare04.07.2024
Bei den Jahrhunderthochwassern, die im Mai und Juni unter anderem Bayern und BadenWürttemberg heimsuchten, dürften versicherte Schäden in Höhe von rund 2 Milliarden Euro
entstanden sein. Schon in den Monaten zuvor leisteten die Versicherer etwa 400 Millionen Euro
für Überschwemmungsschäden, nachdem die Flüsse zum Jahresende in Nord- und
Mitteldeutschland sowie über Pfingsten in Rheinland-Pfalz und im Saarland über die Ufer
getreten waren.
Einmal mehr zeigt dieses Frühjahr, wie wichtig eine Elementarschadenversicherung für
Hausbesitzer ist. Bisher verfügt nur rund die Hälfte von ihnen über diesen Schutz. Die Diskussion
um eine gesetzliche Versicherungspflicht ist erneut aufgebrandet, nachdem der Bundesrat sich
in einem Entschließungsantrag Mitte Juni dafür ausgesprochen hat. In der Bundesregierung
herrscht in dieser Frage Uneinigkeit; während SPD und Grüne einer Versicherungspflicht
prinzipiell offen gegenüberstehen, lehnt Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) diese ab
und schlägt stattdessen eine Angebotspflicht vor.
